Kirmesregeln

Regel 1 (Grundregel)
Am Kirmessonntag muss ein Dreireihentanz aufgeführt werden.

 

Regel 2 (Grundregel)
Ein Teil der Geldeinnahmen von der Sonntagsveranstaltung muss der katholischen Kirche gespendet werden, solange sich dadurch die Kirmesgesellschaft nicht verschuldet.

 

Regel 3 (Grundregel)
Die Kirmesregeln müssen von zwei vom Ploatzknecht genannten Personen vergraben werden. Die Personen haben einen Lageplan anzufertigen und dem letzten Ploatzknecht zu übergeben. Im folgenden Jahr muss das Regelwerk frühstens vier Wochen vor der Neuhöfer Kirmes ausgegraben werden.

 

Regel 4
Der Holzknecht ist verantwortlich für den Kirmesbaum und alles andere was mit „Holz“ an der Kirmes zu tun hat. Der Schnapsknecht ist für das leibliche Wohl der Kirmestanzpaare verantwortlich.

 

Regel 5
Am ersten Wochenende im Mai trifft sich die Kirmesgesellschaft und wählt einen Ploatzknecht, einen stellvertretenden Ploatzknecht, einen Schnapsknecht und einen Holzknecht.

 

Regel 6
Der Ploatzknecht ist dazu verpflichtet, eine Kirmesfahrt nach der ersten Veranstaltung im Mai zu organisieren. So hat die Kirmesgesellschaft auch außerhalb der Kirmeszeit die Möglichkeit, ein paar nette Stunden miteinander zu verbringen.

 

Regel 7
Am ersten Augustwochenende treffen sich die Kirmesmädels und -burschen getrennt, um einen netten Abend in gemütlicher Runde zu verbringen. Die Lokalität sowie die Verpflegung werden von ihnen selbst bestimmt.

 

Regel 8
Das Ploatzpaar hat sich jedes Jahr einen neuen Trinkspruch auszudenken, damit in feuchtfröhlichen Stunden die Stimmung stets hochgehalten wird.

 

Regel 9
Alle neuen Kirmesmitglieder müssen bei der Kirmesausgrabung einen Aufnahmeschnaps trinken.

 

Regel 10
*NEU* Zwischen den Jahren hat sich die Kirmesgesellschaft zu einer Winterwanderung mit Glühwein zusammenzufinden, um das zu Ende gehende Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen.

 

Jedes Jahr wird eine Kirmesregel hinzugefügt. Wenn 10 Regeln vorhanden sich, soll im folgenden Jahr eine alte Regel durch eine neue ersetzt werden.

Die drei Grundregeln dürfen nicht verändert oder ersetzt werden.

Anno Domini 2011

© Kirmestanzgruppe Neuhof e. V.

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